Barrierefreiheitserklärung für diese Website
Das USI Wien ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web–Zugänglichkeits–Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: musi.usi.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit Konformitätsstufe A der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018–08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten nach wie vor an der Optimierung unseres neuen Kursbuchungssystems. Wir sind bemüht, die Richtlinien des WCAG umzusetzen.
Für Personen, denen es aufgrund nicht barrierefreier Inhalte nicht möglich ist, unsere Kurse zu buchen, bieten wir eine unkomplizierte und einfache Möglichkeit, uns per Telefon unter +43 1 4277/17053 oder 0664 8176450 oder per E-Mail unter joachim.hartinger@univie.ac.at zu erreichen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Nicht alle Bilder haben einen sinnvollen Alternativtext. Bei manchen Bildern fehlt das alt-Attribut (betrifft vor allem die Portrait Fotos unserer Mitarbeiter*innen).
Die Seiten haben nicht überall eine konsistente Überschriftenstruktur. Texte und Kursbeschreibungen sind nicht immer optimal strukturiert (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen).
Links sind teilweise nicht aussagekräftig genug (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) und 2.4.9 Linkzweck (reiner Link).
Manche Links und Einbindungen von englischsprachigen Inhalten sind nicht mit englischer Sprachauszeichnung versehen (WCAG-Erfolgskriterium 3.1.2 Sprachauszeichnung von Teilen).
b) Unverhältnismäßige Belastung:
Auf einigen Bereichen auf der Website werden YouTube Videos angezeigt. Diese enthalten bildliche Informationen (die z.B. eine Ausbildung oder Sportart zeigen) für die wir leider keine vollwertige Medienalternative (bspw. Eine Textdatei) anbieten können. Für diese YouTube Videos ist derzeit keine umfassende Änderung geplant.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12. Mai 2021 erstellt. Wir lassen diese Website testen. Sobald uns Testergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.
Diese Erklärung wurde am 09.07.2025 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen –, so bitten wir Sie, uns diese per E–Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bitte senden Sie sämtliche Mitteilungen und Anregungen an joachim.hartinger@univie.ac.at. Beschreiben Sie das Problem und führen Sie bitte die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt:
Universitätssportinstitut Wien
Auf der Schmelz 6A, 1150 Wien
joachim.hartinger@univie.ac.at
musi.usi.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web–Zugänglichkeits–Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren hier